Mieterhöhung ankündigen

Indexmiete muss zuvor ein Jahr unverändert geblieben sein.

Beim Abschluss des Mietvertrages können Mieter und Vermieter bereits festlegen, wie sich die Miete in den nächsten Jahren entwickeln soll. Sie können eine sogenannte Staffelmiete vereinbaren, bei der der jährliche Erhöhungsbetrag von Anfang an festgeschrieben wird, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Sie können aber auch einen Indexmietvertrag abschließen.

Indexmiete bedeutet, dass sich die Höhe der Mieten an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten ausrichten soll. Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind dann ausgeschlossen, entscheidend ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, also praktisch die Inflationsrate. Automatisch erhöht sich die Miete hier aber auch nicht. Der Vermieter muss immer eine entsprechende Erhöhungs- oder Änderungserklärung abgeben. Dabei sind die eingetretenen Änderungen des Preisindexes sowie die jeweilige Miete und die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Voraussetzung für eine derartige Mieterhöhung ist außerdem, dass die bisherige Miete mindestens ein Jahr unverändert geblieben ist.

(tmn)
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