Kolumne Mietpreisbremse ein gutes Signal

Der Bundestag hat mit überwältigender Mehrheit die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht beschlossen. Das ist ein guter Tag für die Mieter in Deutschland.

Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen und dann sind die Bundesländer am Zug. Sie sind aufgerufen, schnellstmöglich die nach dem Gesetz notwendigen Verordnungen zu erlassen und Städte und Gemeinden zu bestimmen, in denen auf Grund einer Wohnungsmangel dann die Mietpreisbremse tatsächlich gelten soll. In Berlin soll die Landesverordnung schon in der Schublade liegen, ähnlich in Hamburg. Auch Bayern und Nordrhein-Westfalen werden kurzfristig Verordnungen vorlegen. Hoffentlich folgen auch die anderen Bundesländer zeitnah diesen Beispielen.

Mit der Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip hat die Bundesregierung aber nur ihr erstes Etappenziel erreicht. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD weitere Mietrechtsreformen fest vereinbart. Jetzt gilt es in einer zweiten Mietrechtstranche diese Änderungen umzusetzen. So sollen die Mieterhöhungsmöglichkeiten nach Modernisierungen begrenzt werden. Zurzeit dürfen elf Prozent der Modernisierungskosten zeitlich unbefristet auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Die so genannte ortsübliche Vergleichsmiete soll auf eine breitere Basis gestellt werden. Und die tatsächliche Wohnungsgröße soll bei Mietfestsetzungen, -erhöhungen und Betriebskostenabrechnungen entscheidend sein.

Gut, dass sich CSU/CSU und SPD schon im Koalitionsvertrag auf diese Punkte geeinigt haben. So kann die notwendige zweite Etappe der Reform schnell angegangen werden.

Franz-Georg Rips

Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbundes.

(RP)
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