Kolumne Mietpreisbremse nachbessern

Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse funktioniert nicht. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie wieder abgeschafft werden sollte. Wir brauchen eine funktionierende Mietpreisbremse. Die gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten müssen dringend nachgebessert werden.

Die komplizierte Konstruktion der Mietpreisbremse, bei der die Vorgaben des Bundesgesetzgebers über Landesverordnung für 313 Städte und Gemeinde umgesetzt worden sind, steht auf der Kippe. Zwei Amtsrichter - in Hamburg-Altona und München - halten ihre Landesverordnungen für unwirksam, weil sie nicht ordnungsgemäß zustande gekommen und begründet seien. Viel schlimmer ist aber, dass die neuen Landesregierungen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen die Landesverordnungen und damit die Mietpreisbremse in ihren Ländern wieder abschaffen wollen.

Das ist sicher der falsche Weg. Stattdessen müssen die Regelungen korrigiert werden. Sie müssen bundesweit und einheitlich für alle gelten. Es muss auch weniger Ausnahmen geben. Will sich der Vermieter auf einen Ausnahmetatbestand berufen, muss er das beim Beginn des Mietverhältnisses angeben. Vermieter, die sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten, müssen sanktioniert werden, sie müssen die zu Unrecht erhaltenen Mietanteile zurückzahlen.

Die CDU muss jetzt Farbe bekennen. Will sie, dass die von ihr 2015 mit beschlossene Mietpreisbremse funktioniert, will sie nachbessern? Oder will sie die Mietpreisbremse abschaffen?

Franz-Georg Rips

Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbundes.

(RP)
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