Kolumne Mietrechtspaket zügig umsetzen

Das Thema Mietrechtsänderungen bleibt für die Bundesregierung auf der Tagesordnung. Nachdem das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung zum 1. Juni eingeführt wurde, und seit dem 1. Juli die Mietpreisbremse auch in 22 Städten NRWs gilt, geht es nun um die Umsetzung des zweiten Teils der im Koalitionsvertrag vereinbarten Mietrechtsverbesserungen.

Noch im Herbst soll ein entsprechender Referentenentwurf vorgelegt werden. Ich hoffe, dass dieses zweite Mietrechtspaket zügig durchgesetzt und nicht durch unnötige Streitigkeiten der Regierungsparteien verzögert wird. Die Eckpunkte sind im Koalitionsvertrag festgezurrt: Es geht um die Erstellung und Stärkung des Mietspiegels, außerdem soll die Vergleichsmiete auf eine breitere Basis gestellt werden. Vertragsabschlüsse der vergangenen zehn Jahre sollen berücksichtigt werden, nicht nur die der vergangenen vier Jahre. Wichtig ist, dass die Mieterhöhungsmöglichkeiten nach Modernisierungsmaßnahmen begrenzt werden, zum Beispiel - wie von den Koalitionären ursprünglich geplant - auf die Dauer der Amortisationszeit oder durch eine spürbare Absenkung der Umlage auf beispielsweise sechs Prozent. Daneben soll die tatsächliche Wohnfläche und nicht die mitunter abweichende, im Mietvertrag genannte Wohnfläche entscheidend sein, wenn es um Mieterhöhungen oder Betriebskostenabrechnungen geht.

Weiterer Verbesserungsbedarf besteht beim Kündigungsschutz, beim Eigenbedarf und beim Mietminderungsrecht. Auch diese Punkte werden wir in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Franz-Georg Rips

Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbundes.

(RP)
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