Mietvertrag kann weiterlaufen

Der Vermieter muss dem vorgeschlagenen Nachmieter nicht zustimmen.

Manche Mieter glauben, wenn sie ihrem Vermieter einen oder mehrere potenzielle Nachmieter präsentieren, kommen sie schneller aus dem laufenden Mietvertrag heraus. In der Regel müssen Mieter und Vermieter diese Option aber vorher vertraglich vereinbaren oder einen Aufhebungsvertrag abschließen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Auch bei einer solchen Vereinbarung muss der Vermieter den Nachmieter nur dann akzeptieren, wenn dieser geeignet und zumutbar erscheint. Der Mieter ist dafür zuständig dies nachzuweisen - also den Vermieter mit allen erforderlichen Informationen zu versorgen, damit sich dieser ein Bild von der Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Nachmieters machen kann. Gelingt dem Mieter dies nicht, muss der Vermieter den vorgeschlagenen Nachmieter nicht akzeptieren. Dann muss der Mieter bis zum regulären Ende der Mietzeit die Miete inklusive der Nebenkosten bezahlen - auch wenn er nicht mehr in der Wohnung wohnen sollte. Denn die Richter des Bundesgerichtshof entschieden: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich an der Nachmietersuche zu beteiligen (Az.: VIII ZR 247/14).

(DPA-TMN)
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