Mietvertrag lässt sich anfechten

Wenn der Vermieter unzuverlässig ist, können Mieter sich wehren.

Mieter müssen sich auf ihren Vermieter verlassen können. Stellt sich heraus, dass dieser in finanziellen Schwierigkeiten steckt und als nicht vertrauenswürdig anzusehen ist, dürfen Mieter den Vertrag laut dem Deutschen Mieterbund fristlos kündigen. Zugleich können sie das Mietverhältnis anfechten, so dass es als von Anfang an nichtig gilt.

In einem vor dem Landgericht Konstanz verhandelten Fall hatte der Mieter kurz nach seinem Einzug erfahren, dass das Finanzamt wegen Steuerschulden in Höhe von fast 180.000 Euro die Miete gepfändet hatte. Der Vermieter verweigerte zudem einen Nachweis darüber, dass er die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen angelegt hatte. Es stellte sich auch heraus, dass der Vermieter wegen Vermögensdelikten vorbestraft war. Der Mieter kündigte fristlos.

Zu Recht: Nach Ansicht des Gerichts hat der Mieter hier ein Anfechtungsrecht (Az.: C 61 S 58/15). Seine Erwartungen bei Vertragsabschluss, dass es sich um einen zuverlässigen, vertrauenswürdigen und zahlungsfähigen Vermieter handele, waren enttäuscht worden und hatten sich im Nachhinein als falsch erwiesen. Die Konsequenz: Der Mieter durfte neben der Kaution auch die gezahlte Miete zurückfordern.

(tmn)
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