Fotos Mit dem Bausparvertrag zum Eigenheim - so geht's
Bausparen ist eine Art Gemeinschaftssparen mit dem Ziel, nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Zuteilung der Bausparsumme zu erhalten. Diese Summe setzt sich aus angespartem Eigenkapital, also dem Bausparguthaben, und dem Bauspardarlehen zusammen.
Wer ein Haus bauen möchte, der braucht Geld. Neben vielen anderen Möglichkeiten bietet sich ein Bausparvertrag an. Was genau ist das aber und auf was muss man dabei achten?
Wenn zum Beispiel zehn Personen vom gleichen Haus träumen würden und jeder dieselbe Sparleistung erbringen könnte, müsste jeder zehn Jahre sparen, um sich den Traum zu erfüllen.
Zahlen aber alle ihr Erspartes gemeinsam in einen Topf, dann könnte bereits nach einem Jahr einer von ihnen mit dem Geld sein Traumhaus bauen und nur der letzte Sparer müsste 10 Jahre warten.
Voraussetzung für ein Bauspardarlehen ist der Abschluss eines Bausparvertrages. Dabei werden Bausparsumme und Sparrate den individuellen Wünschen angepasst.
Je nach Bauspartarif müssen zunächst zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme angespart werden, damit die Bank das Darlehen über den Rest der Summe ausbezahlt. Die Abschlussgebühr, die fällig wird, sollte ein bis 1,6 Prozent der Bausparsumme nicht überschreiten.
Bausparen gliedert sich - wenn das Darlehen in Anspruch genommen wird - in drei Phasen: Sparphase, Zuteilung und Darlehensphase.
In der Sparphase wird das für die Zuteilung notwendige Mindestguthaben durch regelmäßige Sparraten und Sonderzahlungen angespart. Dabei wird das Guthaben verzinst.
Dann heißt es warten, denn die Zuteilung des Bauspardarlehens erfolgt nicht automatisch dann, wenn das Guthaben angespart ist. Der Zeitpunkt ist vielmehr davon abhängig, wie viel Guthaben der Bausparkasse zu den jeweiligen Zuteilungsterminen insgesamt zur Verfügung steht.
Fließen der Bank viele Gelder zu, kann sie auch viele Darlehen vergeben. Nimmt sie also in Boomzeiten viele Gelder ein, kann sie auch mehr Darlehen zuteilen. Den genauen Zeitpunkt der Zuteilung oder das Werben mit geringen Wartezeiten ist den Bausparkassen gesetzlich verboten.
Um die Reihenfolge der Zuteilung der Darlehen festzulegen, wird für jeden Vertrag, der Mindestansparguthaben und Mindestwartezeit (18 Monate) erreicht hat, eine Bewertungszahl am Bewertungsstichtag (monatlich, viertel- oder halbjährlich) berechnet.
Je länger man dann schon wartet und je höher das angesparte Guthaben ist, desto höher fällt die Bewertungszahl aus. Wird damit die von der Bausparkasse festgelegte Mindestbewertungszahl überschritten, kann das Darlehen zugeteilt werden.
Wer bei der Fälligkeit auf das Darlehen verzichtet, bekommt einen Bonus: Die meisten Bausparkassen erstatten die Abschlussgebühr zurück. Immerhin ein bis 1,6 Prozent der Bausparsumme.
Als Bausparer hat man jetzt mehrere Möglichkeiten: Man beantragt das Darlehen und verwirklicht sich seinen Traum. Oder man nimmt das Darlehen nur teilweise in Anspruch: Man läßt sich mit dem Beginn der Darlehensphase nur die bisher angeparte Summe auszahlen, kann das Darlehen aber später in Anspruch nehmen.
Weitere Möglichkeit: Verzicht auf die Zuteilung dafür Ausbezahlen des Guthabens mitsamt eventuell anfallender Bonuszahlungen und Rückerstattung der Abschlussgebühr. Damit endet der Vertrag.
Oder man beantragt eine Verschiebung der Zuteilung um zwölf Monate. Auch möglich ist der Verzicht auf die Zuteilung, dafür wird die Bausparsumme des Bausparvertrags erhöht und der Vertrag weiter bespart. Damit beginnt die Sparphase von neuem.
In der letzten Phase, der Darlehensphase, erfolgt die Auszahlung normalerweise zu 100 Prozent. Dabei wird der bei Vertragsabschluss vereinbarte Zinssatz berechnet, der über die gesamte Laufzeit niedrig und konstant bleibt. Die Tilgungsrate (Zins + Tilgung) wird mindestens in der vertraglich vereinbarten Höhe gezahlt. Sondertilgungen sind dabei möglich.
Attraktiv machen einen Bausparvertrag vor allem die sicheren Zinsen: Bausparer zahlen über die gesamte Laufzeit konstante Raten bei festem Zins- und Tilgungssatz.
Außerdem wird das Sparen noch durch staatliche Zuschüsse versüßt: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen - bis zu 480 Euro pro Jahr - direkt auf einen Bausparvertrag überweisen. Diese Zahlungen bezuschusst der Staat noch mal mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage.
Ist der Beitrag des Arbeitgebers niedriger, kann man die Differenz zum vollen Betrag aus eigener Tasche bezahlen. Auch so kommt man in den Genuss der staatlichen Prämie.
Nutzt man die staatliche Förderung, gilt es dabei zu beachten: Erst sieben Jahre nach Vertragsbeginn darf der Bausparer frei über das Geld verfügen. Wer den Vertrag vorher kündigt, muss dem Staat die Zuschüsse zurückzahlen.