Kolumne Nur ein kleiner Schritt

Das neue Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen, das letzte Woche den Bundesrat passiert hat, wurde von der Politik im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens arg gerupft; die Chance, unseriöse Makler vom Markt zu fegen, verpasst. Damit bleibt der ursprünglich geplante Sachkundenachweis auf der Strecke - IHK-Prüfungen wird es auch zukünftig nicht geben.

Makler werden ab 2021 lediglich alle drei Jahre zu einer 20-stündigen Fortbildung gebeten. Das ist nicht genug. Denn für viele ist der Erwerb einer Immobilie wirtschaftlich die wichtigste Entscheidung ihres Lebens. Das gilt für den Kauf einer selbst genutzten Wohnung genauso wie für eine rentensichere Kapitalanlage. Jeder, der sich schon mal mit dem Kauf einer Immobilie auseinander gesetzt hat, weiß, wie viele wichtige Fragen daran hängen: Lage, Standort, Wertentwicklung, Finanzierung, Rechtsvorschriften, Verträge, Energieausweis, Haustechnik. Da sollte man darauf vertrauen können, von qualifiziert ausgebildeten und zertifizierten Fachleuten beraten zu werden.

Aber leider bleibt es dabei: In Deutschland braucht man als Makler lediglich ein freies Vorstrafenregister und sogenannte geordnete Vermögensverhältnisse. Für den Kunden heißt das: Das Mittel zur richtigen Wahl des Maklers liegt in der Qualität der Dienstleistungen. Deswegen ist neben der Verbandszugehörigkeit zu RDM oder IVD auch die Zertifizierung nach DIN EN 15733 von der DIAZert ein Nachweis, der deutlich höhere Anforderungen an die Unternehmen stellt, als der Gesetzgeber dies vorgibt.

Nur so kann man die Spreu vom Weizen trennen.

Thomas Schüttken

Der Autor ist Geschäftsführer der Böcker Wohnimmobilien.

(RP)
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