Nur trockenes Holz in den Ofen

Der Feuchtegehalt von maximal 25 Prozent ist gesetzlich vorgeschrieben.

Der Feuchtegehalt von Brennholz für den Winter darf nicht mehr als 25 Prozent betragen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet: Frisch geschlagenes Holz darf noch nicht jetzt, sondern erst in ein bis drei Jahren in den Ofen wandern, erläutert der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik. Optimal sei ein Wert von 15 bis 20 Prozent. Im Handel finden sich günstige Geräte zum Messen des Wertes. Holz wird zum Trocknen am besten an einem regengeschützten, gut belüfteten Ort aufgeschichtet.

Der Feuchtegehalt entscheidet, wie hoch der Heizwert eines Holzstücks ist, also wie viel Energie es im Ofen freisetzen kann. 25 Prozent Feuchtegehalt entspricht einem Wassergehalt von rund 20 Prozent. Unter dem Wassergehalt versteht man die Masse des Wassers im Holz bezogen auf dieGesamtmasse. Der Feuchtegehalt steht für die Masse des Wassers bezogen auf die Trockenmasse des Holzes.

In Deutschland darf laut der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung zudem in Öfen nur Holz verbrannt werden, das naturbelassen ist - also nicht bestrichen und lackiert oder mit Holzschutzmitteln behandelt ist. Verboten sind auch Sperrhölzer, Spanplatten und Faserplatten.

(DPA-TMN)
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