Wohnen & Recht Schäden und Kündigung

Schäden Lässt der Eigentümer einer Doppelhaushälfte sein Haus abreißen (um es später neu aufzubauen) und wird dadurch die gemeinsame Grenzwand zum Nachbarn freigelegt, so muss der abreißende Eigentümer Schadenersatz zahlen, wenn durch Witterungseinflüsse (zum Beispiel Starkregen) Schäden am Nachbarhaus entstehen.

Schäden Lässt der Eigentümer einer Doppelhaushälfte sein Haus abreißen (um es später neu aufzubauen) und wird dadurch die gemeinsame Grenzwand zum Nachbarn freigelegt, so muss der abreißende Eigentümer Schadenersatz zahlen, wenn durch Witterungseinflüsse (zum Beispiel Starkregen) Schäden am Nachbarhaus entstehen.

Insgesamt musste der Nachbar knapp 10.000 Euro für Schäden überweisen, die durch eingedrungenes Regenwasser entstanden sind. (OLG Hamm, 5 U 104/16)

Kündigung Ist ein Mieter mit mindestens zwei Monatsmieten in Rückstand, so kann ihm der Vermieter fristlos kündigen. Eine hilfsweise mit auf den Weg gegebene ordentliche Kündigung ist allerdings unwirksam, wenn der Mieter im Rahmen der gesetzlich erlaubten Zahlungsfrist nach Erhalt der fristlosen Kündigung seine Schuld komplett begleicht.

Die Begründung des Kammergerichts Berlin: "Die Wirkung der fristlosen Kündigung ist später durch die Nachzahlung des offenen Betrages entfallen". (KG Berlin, 66 S 90/17)

(bü)
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