So wehrt man sich gegen laute Nachbarn

Spielende Kinder, bellende Hunde oder feiernde Studenten: Im Mietshaus wird der Lärm der anderen Nachbarn manchmal unerträglich. Was betroffene Mieter dagegen tun können.

In ihrer Wohnung haben Mieter auch ein Recht auf Ruhe. Allerdings kann man in einem Mehrparteienhaus nicht immer davon ausgehen, dass alle anderen immer genau dann ruhig sind, wenn man einmal abschalten möchte. Was aber kann man gegen Lärm aus der Nachbarwohnung tun? Eine Anleitung in fünf Schritten:

Schritt 1: Mit den Nachbarn reden

Mieter sollten zunächst das Gespräch mit lauten Nachbarn suchen und sie um mehr Rücksicht bitten, rät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. "Man kann den Nachbarn kurz in die Wohnung bitten, damit er mit eigenen Ohren erlebt, wie sich Lärm in der Nachbarwohnung auswirkt", rät Ropertz.

Laute Kinder akzeptieren viele Mieter zwar. Aber auch hier kann sich ein Gespräch lohnen: "Vielleicht ist es ja doch möglich, dass Eltern mäßigend auf ihre spielenden Kinder einwirken", sagt die Rechtsanwältin Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Schritt 2: Lärmprotokoll anfertigen

Wenn ein Gespräch nichts bringt, können Mieter ein Lärmprotokoll anfertigen. "Im Protokoll sollten Mieter das jeweilige Datum und die Uhrzeit festhalten, zu der eine Lärmbelästigung stattgefunden hat", sagt Heilmann. Es genügt ein Vermerk: "alle zwei Tage, jeweils ungefähr in der Zeit ab 22.30 Uhr bis in die frühen Morgenstunden hinein."

"Das Lärmprotokoll sollte zudem objektiv überprüfbar sein", rät Silvia Jörg, Leiterin des Interessenverbandes Mieterschutz. Deshalb sollten gestörte Mieter den Lärm vergleichend beschreiben, etwa so: "Es war so laut, dass der Fernseher lauter als Zimmerlautstärke gestellt werden musste oder das Telefon überhört wurde."

Schritt 3: Vermieter einschalten

Mit dem Protokoll in der Hand kann der Vermieter den störenden Nachbarn abmahnen und auffordern, künftig keinen Krach mehr zu machen. In seltenen Fällen hat der Mieter auch Anspruch auf eine Mängelbeseitigung. Im Klartext hieße das dann: Der Vermieter muss dem störenden Nachbarn kündigen. Ohne präzise Informationen seien dem Vermieter jedoch die Hände gebunden, so Heilmann.

Schritt 4: Miete mindern

"Wenn der Lärm des Nachbarn den Wohngebrauch des Mieters beeinträchtigt, ist das ein Mietmangel, der gemäß Paragraf 536 BGB zur Mietminderung berechtigt", sagt Jörg. Beispiele dafür seien Nachbarn, die jedes Wochenende durchfeiern, oder ein Heimwerker, der täglich ab 17 Uhr bohrt und sägt. Wichtig sei, dass der Vermieter vorher informiert worden ist.

Schritt 5: Polizei rufen

"Bei Partylärm bis in die frühen Morgenstunden und uneinsichtigen Feiernden, die nicht mit sich reden lassen, bleibt im Zweifel nur der Anruf bei der Polizei, wenn man schlafen will", sagt Ropertz. Erscheint die Strafanzeige als einziger Weg, kann der gestörte Mieter neben der Polizei ebenso das Ordnungsamt informieren. Zudem könne der Mieter auch selbst eine zivilrechtliche Unterlassungsklage gegen den Nachbarn einreichen, so Silvia Jörg. "Der Anruf bei der Polizei sollte aber das letzte Mittel sein", betont Jörg.

(RP)
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