Steuerbonus für Reparaturen

Bestimmte Arbeiten im Haushalt lassen sich beim Finanzamt absetzen.

 Hier müsste mal ein Handwerker ran.

Hier müsste mal ein Handwerker ran.

Foto: dpa, fz

Ausgaben für Reparaturen im Haushalt lassen sich steuerlich geltend machen. Absetzbar sind 20 Prozent der Kosten für Arbeitsleistung und gegebenenfalls Anfahrtspauschale. Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist auf 1200 Euro im Jahr pro Haushalt begrenzt. Strittig ist nun immer wieder, für welche Reparaturen diese Begünstigung gilt.

Kommt beispielsweise der Kfz-Mechaniker ins Haus, um den Pkw, der sich gar nicht mehr bewegt, zumindest so weit in Gang zu setzen, so dass er in die Werkstatt gefahren werden kann, sind diese Kosten steuerlich nicht begünstigt. Kommt aber jemand ins Haus, um die Waschmaschine, die Geschirrspülmaschine oder die PC-Anlage wieder in Gang zu setzen, sind das begünstigte Reparaturen, für die der Steuerbonus beantragt werden kann.

"In einer parlamentarischen Anfrage hat die Bundesregierung nochmals bestätigt, dass die Reparaturen an allen Geräten im Haushalt des Steuerpflichtigen begünstigt sind, wenn diese Geräte in der Hausratversicherung mitversichert werden können", erläutert Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). So wären etwa auch Reparaturen von Fahrrädern und Mobiltelefonen begünstigt.

(tmn)
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