Streit um Betriebskosten

Mieter können Einsicht in die Unterlagen verlangen.

Die jährliche Betriebskostenabrechnung für die Wohnung oder das Haus muss schlüssig sein. Mieter sollten sie auch ohne besondere Fachkunde nachvollziehen können. "Aufgeführt werden in der Abrechnung aber nur die Endkosten", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. "Alle Faktoren, die dieser Abrechnung zugrunde liegen, müssen auf Wunsch aber offengelegt werden." Das heißt: Legen Mieter Widerspruch gegen die Abrechnung ein, können sie Einsicht in die zugehörigen Belege nehmen.

Das hat jetzt auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klargestellt. Der für dasMietrecht zuständige Senat erklärte, dass Vermieter ihren Mietern auf Verlangen Einsicht in alle Unterlagen gewähren müssen. Für die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der Betriebs- und Heizkosten auf die einzelnen Mieter trägt der Vermieter zudem die sogenannte Darlegungs- und Beweislast (Az.: VIII ZR 189/17). Wer diesen Anspruch geltend machen will, muss sich direkt an seinen Vermieter oder dessen Hausverwaltung wenden. "Mieter haben das Recht, die Belege in den Räumen des Vermieters einzusehen", erklärt Ropertz. Dabei dürfen Mieter auch Kopien machen.

(tmn)
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