Teilung ist oft nicht möglich

Der Ausstieg aus der Eigentümergemeinschaft ist ein komplexes Thema.

In Deutschland werden Jahr für Jahr Milliarden von Euro vererbt, oft auch in Form von Immobilien und Grundstücken. "Wenn mehrere Erben einen solchen Besitz erwerben, bilden sie eine Grundstücks- beziehungsweise Eigentümergemeinschaft", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Tim Banerjee (Banerjee & Kollegen). "Das bringt natürlich Rechte und Pflichten für die Eigentümer. Sie profitieren gemeinschaftlich von den Erträgen, können aber auch nicht einfach aus der Grundstücksgemeinschaft aussteigen, indem sie ihren Anteil verkaufen. Eine Teilung des Grundstücks mit einer Immobilie darauf ist bei einer Eigentümergemeinschaft regelmäßig nicht möglich."

Der rechtliche Weg dorthin ist die sogenannte Auseinandersetzung von Grundstücksgemeinschaften. "Diese Auseinandersetzung erfolgt entweder durch Verkauf des Grundstücks und Teilung des Erlöses, oder aber, wenn dazu keine Vereinbarung unter den Mitgliedern der Gemeinschaft möglich ist, durch Zwangsversteigerung des Grundstücks und anschließender Teilung des Erlöses", sagt Banerjee. Eine Zwangsversteigerung sei nach Möglichkeit zu vermeiden, da dies wirtschaftlich die schlechtere Lösung sei.

(ppe)
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