Umbau-Kosten aufteilen

Behindertengerechte Umbauten können fünf Jahre absetzbar sein.

Bei einem behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Hauses fallen oft auf einen Schlag hohe Kosten an. Diese Aufwendungen sowie die darauf entfallenden Schuldzinsen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.

Fraglich ist jedoch bislang, wie die Aufwendungen für den Umbau zeitlich verteilt werden können. Sollten die Maßnahmen nämlich nur im Jahr der Verausgabung absetzbar sein, würden den Steuerzahlern in den meisten Fällen hohe Steuerermäßigungen entgehen, da die Aufwendungen schnell das Einkommen übersteigen. Das Finanzgericht Saarland hat vor Kurzem eine Entscheidung zu diesem Problem getroffen und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Aufwendungen auf fünf Jahre verteilt werden können (Az.: 1 K 1308/12).

Sollten sich die angefallenen Kosten also steuerlich nur in einem Jahr auswirken, dürfen sie über mehrere Jahre verteilt werden. Das Verfahren ist nun beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig. Der Bund der Steuerzahler rät Betroffenen, bei vergleichbaren Sachverhalten gegen ablehnende Bescheide vom Finanzamt unter Hinweis auf das Verfahren (Az.: VI R 68/13) Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

(DPA-TMN)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort