Wohnen & Recht Untermiete und Sachmangel

Untermiete Ein Vermieter kann für eine Untervermietung einen Mietzuschlag erheben.

Untermiete Ein Vermieter kann für eine Untervermietung einen Mietzuschlag erheben.

Das Landgericht Berlin hat dem grundsätzlich zugestimmt - jedoch mit der Einschränkung, dass dieser Zuschlag 25 Prozent der Normalmiete nicht überschreiten dürfe. Bedingung sei zudem, dass durch den Untermietzuschlag die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten wird. (LG Berlin, 28 T 65/16)

Sachmangel Allein die Tatsache, dass sich Insekten in einem Haus befinden, ist kein "Sachmangel" im Sinne des Zivilrechts. Somit kann ein Käufer einer gebrauchten Immobilie nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er nach dem Einzug bemerkt, dass das Haus von Silberfischchen befallen ist.

Nur wenn die Insekten derart stark auftreten, dass die Räume unbewohnbar werden, könne von einem Mangel gesprochen werden. Auch ein hartnäckiger Befall, der trotz intensiver Bekämpfung nicht ausgerottet werden konnte, sei kein Grund, den Kaufvertrag zu annullieren. (OLG Hamm, 22 U 64/16)

(bü)
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