Reparaturkosten berücksichtigen

Vermieter können nicht komplette Modernisierungskosten umlegen.

Bei einer Modernisierung in der Wohnung oder im Haus können Vermieter die Miete erhöhen. In einem solchen Fall dürfen sie elf Prozent der für die jeweilige Wohnung aufgewendeten Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Darauf weist der Mieterverein München hin.

Bei einer Instandsetzung ist das allerdings nicht zulässig. Nutzen Vermieter anstehende Reparaturen für Modernisierungsmaßnahmen, sollten Mieter deshalb ganz genau hinschauen. Denn dann müssen fiktive Reparaturkosten berücksichtigt werden. Ansonsten zahlen Mieter möglicherweise aus ungerechtfertigten Gründen drauf.

Ein Beispiel: Ein Vermieter tauscht alte, reparaturbedürftige Fenster gegen neue Fenster aus. Eingebaut werden schalldämmende, isolierverglaste Fenster für insgesamt 5000 Euro. Da dies zugleich eine Wohnwertverbesserung ist, kann der Vermieter diese Kosten auf die Miete umlegen - allerdings nur teilweise. Abgezogen werden müssen die Kosten, die der Einbau einfacher Fenster verursacht hätte, in diesem Fall 3000 Euro. Aus dem verbleibenden Betrag ergibt sich eine maximale Mieterhöhung von 220 Euro pro Jahr (elf Prozent von 2000 Euro).

(tmn)
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