Kolumne Versicherung im Todesfall prüfen

Immense Vermögenswerte wechseln in Deutschland den Besitzer: Rund 250 Milliarden Euro werden jährlich vererbt -Tendenz steigend. Immobilien machen weit über die Hälfte dieser Summe aus. Bei aller Trauer über den Verlust des Angehörigen heißt es für die Hinterbliebenen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Dabei sollten auch die Versicherungsunterlagen zeitnah geprüft werden. Denn der Schutz der Immobilie ist wichtig - egal, ob das Wohneigentum selbst genutzt oder verkauft werden soll. Welche Auswirkungen der Tod des Versicherungsnehmers hat, ist je nach Vertrag unterschiedlich. In jedem Fall muss die Versicherung kurzfristig informiert werden.

Für die Haus- und Grundbesitzer- oder Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist der Fall klar: Sie gehen auf den Erben über. Auch die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den Erben über. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht. Er kann den Vertrag jedoch mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ablauf kündigen. Bei der Hausratversicherung sieht es dagegen anders aus. Sie schützt Hab und Gut der Familie für maximal drei Monate nach dem Todesfall. Übernimmt ein Erbe selbst die Immobilie, wird er zum Versicherungsnehmer. Will er den Vertrag nicht weiterführen, muss er ihn mit dreimonatiger Frist kündigen. Trauernde sollten in jedem Fall Sorge tragen, dass ihr Eigentum auch weiterhin geschützt ist. Damit wird von vornherein vermieden, dass zu dem menschlichen Verlust noch finanzielle Einbußen durch einen Schadenfall zu bewältigen sind.

Christian Diedrich

Der Autor ist Vorstand für Schaden-/Unfallversicherung der ERGO Versicherungsgruppe

(RP)
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