Versicherungen rund um den Hausbau

Wird gebaut, drohen viele Gefahren. Dagegen sichern etliche Policen ab. Nicht alle sind notwendig, einige aber unerlässlich.

Es kann immer etwas passieren beim Hausbau. Zum Beispiel, wenn ein Kran umstürzt. Dann prallt er vielleicht auf das Nachbargebäude und beschädigt es. Oder er zertrümmert den davor stehenden Sportwagen. Oder, noch schlimmer: Ein Spaziergänger wird schwer verletzt. In solchen Fällen zahlt die Bauherrenhaftpflicht. "Der Bauherr ist gut beraten, eine solche abzuschließen", sagt Inka-Marie Storm vom Verband Haus & Grund Deutschland . Das gilt auch für die Bauleistungsversicherung. Wogegen sich Bauherren absichern müssen - eine Übersicht:

Schäden bei Bauarbeiten Eine Bauherrenhaftpflicht leistet Schadenersatz für alle Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen. Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherren ab. "Als Bauherr gilt, wer auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück Bau-, Umbau-, Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen ausführen lässt, deren Planung, Bauleitung und Ausführung an einen Dritten vergeben wurde", erläutert Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes (BSB).

Die Bauherrenhaftpflicht sollte bereits beim Kauf eines Grundstücks abgeschlossen werden. "Dann ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung überflüssig", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Sie rät, die Deckungssumme auf fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden festzulegen. Die Beitragshöhe richtet sich nach den Baukosten. Eigenleistungen müssen gesondert angegeben werden.

Wer eine Privathaftpflicht abgeschlossen hat, die ein Bauvorhaben einschließt, sollte die Bausumme mit der in der Versicherung genannten Summe vergleichen. Liegen die Baukosten darüber, entfällt der Versicherungsschutz komplett. "Dann muss eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen werden", betont Boss. Eine solche ist nach ihren Aussagen dann unnötig, wenn Haus und Grundstück von einem Bauträger gekauft werden.

Schäden am Bau Unwetterschäden, Diebstahl von Gebäudebestandteilen oder mutwillige Beschädigung durch Unbekannte: Hierfür kommt die Bauleistungsversicherung auf. Versichert ist der Wert der Bauleistungen. "Ausgeschlossen sind Schäden durch normale orts- und jahreszeitlich übliche Witterungseinflüsse sowie mangelhafte Handwerkerleistungen", erläutert Becker. Der Versicherungsschutz kann um weitere Risiken vergrößert werden - etwa Überschwemmungen oder Vandalismus.

Die genaue Beitragshöhe der Versicherung richtet sich nach den Baukosten. "Bauherren sollten mit der Baufirma und den Handwerkern klären, ob diese sich am Beitrag für die Bauleistungsversicherung beteiligen", rät Boss. Die Versicherung kommt nach ihren Angaben nämlich auch dann auf, wenn der Schaden zu Lasten der Baufirma geht - etwa bei Folgen von Materialfehlern.

Pleite der Baufirma Häuslebauer sollten das bauausführende Unternehmen fragen, ob dieses eine sogenannte Baufertigstellungsversicherung hat. Denn auch das ist ein Risiko, mit dem Bauherren rechnen müssen. Wenn die Firma Insolvenz anmelden muss, bleibt dem Bauherren nichts anderes übrig, als ein anderes Bauunternehmen zu beauftragen. Dadurch kann alles teurer werden. Hat die Firma eine Baufertigstellungsversicherung, dann ist das für den Bauherren von Vorteil. "Die Baufertigstellungsversicherung kommt für Mehrkosten auf, die durch die Beauftragung anderer Firmen entstehen können", erläutert Boss. Kann das Bauunternehmen eine Fertigstellungsbürgschaft seiner Bank vorweisen, dann ist diese Police unnötig.

Auf der sicheren Seite sind Bauherren auch dann, wenn die Baufirma eine Baugewährleistungsversicherung vorweisen kann. "Oft stellen Hauseigentümer noch Jahre nach der Schlüsselübergabe Gewährleistungsmängel fest", erklärt Boss. Die Baufirma haftet für fünf Jahre. Sollte in dieser Zeit das Unternehmen Konkurs anmelden müssen, kommt die Police für eventuell entstandene Mängel auf.

Unfall von Helfern Wer Unterstützung von Freunden oder Familienangehörigen beim Hausbau hat, sollte für einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz seiner Helfer sorgen, rät Becker vom BSB. Private Bauherren haben Melde- wie Anzeigepflichten. Ansprechpartner ist die Bauberufsgenossenschaft. Bauherren, die selbst am Hausbau mitwirken, sollten prüfen, ob sie gegen Unfallfolgen ausreichend abgesichert sind.

(RP)
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