Vertragsfallen vermeiden - Käufer müssen sich informieren

Bauherren und Hauskäufer sollten alle Verträge immer gründlich prüfen. Denn oft verbergen sich darin Vertragsfallen. Deshalb sollten sich angehende Immobilienbesitzer einen Überblick verschaffen, was ein ordentlicher Kauf- und Werkvertrag enthalten sollte. Geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in dem Ratgeberbuch "Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf". Vor dem Kauf einer gebrauchten Immobilie kann es sich lohnen, die gesetzlichen Regelungen zu Kaufverträgen näher anzusehen.

Diese finden sich in den Paragrafen 433 bis 453 BGB. Vor dem Kauf einer neuen Immobilie sollten sich Käufer über das Werkvertragsrecht informieren. Dies findet sich in den Paragrafen 631 bis 651 BGB. Weichen Regelungen in den Verträgen von diesen Vorgaben ab, sollten sie genau angesehen werden. Abweichungen könnten etwa unzulässig sein, weil sie von Gerichten für unwirksam erklärt worden sind.

(tmn)
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