Was an Silvester erlaubt ist

Wer die lauteste Nacht des Jahres so richtig genießen möchte, sollte Rücksicht auf die Nachbarn nehmen.

An Silvester knallt, zischt und heult es. Der eine mag das und macht Party bis zum Morgen, der andere ist genervt und verkriecht sich mit dem Kissen über dem Kopf im Bett. Wohnen beide im selben Haus, kann das Probleme geben - muss es aber nicht. "Gegenseitige Rücksichtnahme" lautet nach Aussage von Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund das Stichwort für Silvester. Partymuffel sollten in dieser Nacht eine "erweiterte Toleranzgrenze" haben: "Wer Silvester um halb zwölf die Polizei anruft und sagt: ,Bei mir ist es zu laut"' - ich glaube nicht, dass die Polizei ausrückt", sagt Ropertz. Gleichzeitig gelte für die Feiernden: "Es ist kein Freibrief, an dem Tag die Wände wackeln zu lassen." Antworten auf wichtige Fragen:

Ab wann muss Ruhe herrschen?

Rein rechtlich gesehen gibt es an Silvester keine Ausnahme. Auch dann gilt ab 22 Uhr die Nachtruhe. Das heißt, es darf nur noch so leise gefeiert werden, dass der Nachbar nichts davon hört.

In der Realität sieht es allerdings anders aus - aus nachvollziehbaren Gründen. "Wenn um 24 Uhr geböllert wird und Raketen gestartet werden, ist es einfach absurd, wenn ich darauf bestehe, dass aus der Nachbarwohnung nichts zu hören ist", erläutert Ropertz. Schließlich seien die Umgebungsgeräusche zehnmal lauter als das, was aus der Nachbarwohnung kommen könne.

Generell können Mieter auch bei der Silvesterparty mit kleinen Gesten Rücksicht zeigen, meint Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. "Man kann die Bässe aus der Musik rausdrehen, dass es nicht so dröhnt und donnert, die Fenster schließen oder Filzgleiter unter den Stühlen befestigen. Gerade wenn man Parkett hat, kann man die Gäste bitten, die Schuhe auszuziehen."

Muss die Feier angekündigt werden?

Nein, denn rein rechtlich hat dieser Hinweis keine Bedeutung. Allerdings: "Als freundliche Geste könnte man bei den unmittelbaren Nachbarn Bescheid geben", rät Norbert Schönleber, Rechtsanwalt und im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Wer informiert oder vielleicht sogar gleich selbst zur Feier eingeladen wird, zeigt sich bei Partylärm vermutlich toleranter. Aber: Eine Ankündigung berechtigt nicht zu mehr Lärm. "Wenn ich eine Party ankündige, kann der Nachbar trotzdem verlangen, dass ich ab 22 Uhr die Musik leiser stelle", sagt Wagner.

Wo darf geknallt werden?

Das Gesetz verbietet das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. In einigen Städten und Gemeinden gibt es weitere Feuerwerk-Verbotszonen. Ansonsten gelten keine Einschränkungen.

"Mietrechtlich ist es völlig egal, ob ich vom Hof, vom Balkon oder von der Straße die Raketen abfeuere", sagt Ropertz. "Es muss aber gewährleistet sein, dass durch das Abschießen der Raketen keine Nachbarn gefährdet sind."

Anwalt Schönleber ergänzt: "Ich muss darauf achten, dass es nicht zu Beschädigungen kommt. Da kann es vom Balkon aus kritisch werden, weil ich ins Dach oder Nachbarfenster schießen kann."

Wer beseitigt den Dreck?

Wer etwa im Hausflur groben Dreck verursacht hat, macht ihn auch wieder weg. Wem das nicht schon der gesunde Menschenverstand sagt, der ist auch als Mieter dazu verpflichtet. "Das entsteht aus der Obhutspflicht aus dem Mietverhältnis heraus, dass ich die Sachen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, auch entferne, so dass es wieder einigermaßen sauber ist", sagt Schönleber. "Das betrifft alles, was zum Grundstück gehört."

Auf den Straßen sind in der Regel am folgenden Tag die Reinigungsfahrzeuge der Stadt unterwegs. Das kann aber je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Wagner warnt: "Bei grober Verschmutzung können sogar theoretisch vom Ordnungsamt Bußgelder verhängt werden."

(RP)
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