Herbst- und Winterwetter Wie sich Eigentümer absichern können

Vermieter von Immobilien sowie Eigentümergemeinschaften sollten eine Hausbesitzerhaftpflicht-Versicherung haben.

Eigentum verpflichtet, auch in rechtlicher Hinsicht: Wenn ein Sturm übers Land zieht und herabfallende Dachziegel Autos oder Menschen Schaden zufügen, dann haftet der Eigentümer des jeweiligen Gebäudes - im Extremfall mit seinem gesamten Privatvermögen. Auch in anderen Fällen können Hauseigentümer zur Verantwortung gezogen werden: Wurden etwa vor dem Haus oder auf dem Weg dorthin Schnee, Eis oder nasses Laub nicht entfernt und ein Passant oder Besucher zieht sich bei einem Sturz einen komplizierten Bruch zu, kann das zu Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe führen. Vor diesem Risiko schützt eine Hausbesitzerhaftpflicht-Versicherung.

Für Eigenheimbesitzer reicht eine normale private Haftpflichtversicherung aus, wie Daniela Stanek von Haus & Grund Deutschland sagt. Sie deckt alle gängigen Schäden ab. Vermieter sollten hingegen eine Hausbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschließen. "Sie ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber wichtig", erklärt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV). Sie weist darauf hin, dass Hausbesitzer für Personen-und Sachschäden haften, zu denen es auf ihrem Grundstück kommt.

Die Hausbesitzerhaftpflicht-Versicherung - auch Grundbesitzerhaftpflicht - tritt ein, wenn einem Dritten Schaden zugefügt wird, dessen Ursache vom Grundstück oder dem Haus ausgeht. "Der Eigentümer der Schadensquelle haftet immer, wenn er schuldhaft gehandelt hat oder, was eher der Fall ist, schuldhaft eine Pflicht unterlassen hat", erläutert Siegfried Berger vom Verband Wohneigentum. So müssen nach seinen Worten Gefahren erkannt und beseitigt werden. "Beispielsweise muss eine Grube oder ein Gartenteich so gesichert werden, dass keine Unfälle passieren."

Der Eigentümer ist verpflichtet, nach einem Sturm das Hausdach zu begutachten und gegebenenfalls lose Dachziegel befestigen zu lassen. Auch auf dem Grundstück stehende Bäume müssen regelmäßig geprüft werden, vor allem bei Verdacht auf Astbruch. "Passiert ein Unfall, weil der Eigentümer seinen sogenannten Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen ist, zahlt seine Versicherung."

Die Versicherung tritt auch ein, wenn sich der Hauseigentümer gegen unberechtigte Ansprüche wehren muss. "Damit spart er eigene Anwaltskosten", erläutert Berger. Der Versicherungsanbieter kommt für alle Kosten auf, falls es zu einem Rechtsstreit kommt. Eine gesonderte Rechtsschutzversicherung ist dafür nicht mehr nötig.

"Beim Abschluss einer Versicherung sollte man unbedingt darauf achten, welche Schäden konkret versichert sind", sagt Stanek. Wichtig ist auch zu prüfen, für welche Schadenssumme die Versicherung maximal aufkommt. In der Regel bieten Versicherungsunternehmen ihren Kunden eine pauschale Versicherungssumme von zwei Millionen Euro an. Summen darunter sollten Versicherungsnehmer nicht akzeptieren.

"Die Kosten liegen in etwa zwischen 40 und 80 Euro im Jahr", sagt Frenz. Die genaue Prämienhöhe ist nach ihren Angaben unter anderem davon abhängig, ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt und wie hoch die Anzahl der Wohneinheiten ist. Teilweise ist auch die Bruttojahresmiete mit ausschlaggebend. Befindet sich ein Gewerbebetrieb in dem Gebäude, kann die Prämie höher ausfallen.

Die Versicherung kann - sofern der Eigentümer in der Immobilie wohnt - "in Höhe seines Anteils steuerlich abgesetzt werden", sagt Stanek. Bei einem vermieteten Objekt ist das anders. "Der Vermieter hat die Möglichkeit, die Kosten für die Versicherung als Betriebskosten auf Mieter umzulegen", erläutert Stanek. Die Nebenkosten, die der Vermieter vom Mieter erhält, müssen in der Steuererklärung als Einkünfte angegeben und können dann als Werbungskosten abgesetzt werden.

Bei Abschluss einer Versicherung sollte genau geprüft werden, ob der Versicherungsumfang den eigenen Bedürfnissen entspricht. "Nicht immer ist die preiswerteste Versicherung auch die richtige für die persönliche Situation", betont Stanek. Frenz weist darauf hin, dass mit dem Erwerb eines Gebäudes die Wohngebäudeversicherung automatisch "mitgekauft" wird.

"Dies ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt, damit für den Erwerber beim Kauf der Immobilie keine Versicherungslücke entsteht", erklärt Frenz. Der neue Eigentümer muss die Versicherung aber nicht behalten. Sie kann innerhalb eines Monats nach Eintrag des neuen Eigentümers ins Grundbuch wieder gekündigt werden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort