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WOHNEN & RECHT

Mietspiegel Wenn Vermieter sich wegen einer Mieterhöhung auf den örtlichen Mietspiegel berufen, dann müssen sie konkret werden. Der Vermieter muss, hängt die Einordnung von einem bestimmten Ausstattungsmerkmal ab, dieses konkret benennen. In dem verhandelten Fall war dies nicht geschehen, sondern lediglich behauptet worden, dass die Wohnung, deren Miete von 956 Euro auf 1046 Euro erhöht werden sollte, die Voraussetzung erfülle. (AmG Köln, 206 C 59/13) Straßenname Die Besitzerin eines Eigenheimes in einem Neubaugebiet kann sich nicht gegen die Namensgebung durch die Stadt für das Gebiet "Am Lusthaus" wehren.

Mietspiegel Wenn Vermieter sich wegen einer Mieterhöhung auf den örtlichen Mietspiegel berufen, dann müssen sie konkret werden. Der Vermieter muss, hängt die Einordnung von einem bestimmten Ausstattungsmerkmal ab, dieses konkret benennen. In dem verhandelten Fall war dies nicht geschehen, sondern lediglich behauptet worden, dass die Wohnung, deren Miete von 956 Euro auf 1046 Euro erhöht werden sollte, die Voraussetzung erfülle. (AmG Köln, 206 C 59/13) Straßenname Die Besitzerin eines Eigenheimes in einem Neubaugebiet kann sich nicht gegen die Namensgebung durch die Stadt für das Gebiet "Am Lusthaus" wehren.

Sie hatte argumentiert, durch die Anschrift in einen "anstößigen Zusammenhang" gebracht zu werden und sah sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Gericht widersprach: Eine solche Straßenbenennung berühre grundsätzlich nicht die Rechte der dort wohnenden Menschen. (VwG Köln, 20 K 3900/14)

(bü)
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