WOHNEN & RECHT

Eigenbedarf Kündigt ein Vermieter einem Mieter wegen Eigenbedarfs, so muss diese Angabe auch nachprüfbar stimmen. Stellt sich nämlich anschließend heraus, dass der Eigenbedarf des Vermieters höchstwahrscheinlich vorgetäuscht war, um die Wohnung am Ende doch - wie offenbar von vornherein vorgesehen - zu verkaufen, so muss der Vermieter Schadenersatz leisten (in diesem Fall ging es immerhin um mehr als 62.000 Euro). Diese Hinterlist wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) darin erkannt, dass der Vermieter die Wohnung in der - möglicherweise im Vorfeld nicht offenbarten - Erwartung seinem Neffen vermietet, diesen im Falle eines doch noch gelingenden gewinnbringenden Verkaufs anschließend ohne Schwierigkeiten zum Auszug bewegen zu können (was schließlich auch geschehen ist).

Eigenbedarf Kündigt ein Vermieter einem Mieter wegen Eigenbedarfs, so muss diese Angabe auch nachprüfbar stimmen. Stellt sich nämlich anschließend heraus, dass der Eigenbedarf des Vermieters höchstwahrscheinlich vorgetäuscht war, um die Wohnung am Ende doch - wie offenbar von vornherein vorgesehen - zu verkaufen, so muss der Vermieter Schadenersatz leisten (in diesem Fall ging es immerhin um mehr als 62.000 Euro). Diese Hinterlist wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) darin erkannt, dass der Vermieter die Wohnung in der - möglicherweise im Vorfeld nicht offenbarten - Erwartung seinem Neffen vermietet, diesen im Falle eines doch noch gelingenden gewinnbringenden Verkaufs anschließend ohne Schwierigkeiten zum Auszug bewegen zu können (was schließlich auch geschehen ist).

Der Bundesgerichtshof warf der Vorinstanz vor, die "durchgehend bestandene Absicht des Vermieters, das Anwesen gewinnbringend zu veräußern, ,gehörswidrig' übergangen" zu haben. (BGH, VIII ZR 214/15)

(bü)
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