WOHNEN & RECHT

Stellplatz Mietet ein Mieter neben seiner Wohnung auch einen Kfz-Stellplatz in der Tiefgarage, so darf er diesen nicht als Lager für Getränkekästen und andere Utensilien nutzen. Der Vermieter kann darauf bestehen, dass der Mieter das unterlässt. Das Amtsgericht Stuttgart stellte fest, dass darin ein vertragswidriger Gebrauch vorliegt. Das gelte auch dann, wenn der Mietvertrag "keinen konkreten Nutzungszweck" vorsieht. Weil aber ein "Einstellplatz" vermietet wurde, sei davon auszugehen, dass das Einstellen eines Kfz gemeint war. Auch aus Brandschutzgründen dürfe der Platz nicht als Lager genutzt werden. (AmG Stuttgart, 37 C 5953/15)

Stellplatz Mietet ein Mieter neben seiner Wohnung auch einen Kfz-Stellplatz in der Tiefgarage, so darf er diesen nicht als Lager für Getränkekästen und andere Utensilien nutzen. Der Vermieter kann darauf bestehen, dass der Mieter das unterlässt. Das Amtsgericht Stuttgart stellte fest, dass darin ein vertragswidriger Gebrauch vorliegt. Das gelte auch dann, wenn der Mietvertrag "keinen konkreten Nutzungszweck" vorsieht. Weil aber ein "Einstellplatz" vermietet wurde, sei davon auszugehen, dass das Einstellen eines Kfz gemeint war. Auch aus Brandschutzgründen dürfe der Platz nicht als Lager genutzt werden. (AmG Stuttgart, 37 C 5953/15)

Kündigung Zieht ein Mieter in ein Haus ein, neben dem sich eine Baulücke befindet, so muss er damit rechnen, dass die Lücke durch ein weiteres Gebäude geschlossen werden kann. Wegen des herrschenden Baulärms darf er die Miete nicht mindern und kann deshalb die Kündigung erhalten, wenn durch die Kürzungen zwei Monatsmieten erreicht sind. (LG Berlin, 63 S 208/12)

(bü)
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