WOHNEN & RECHT

Mietspiegel Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass auf die Prüfung, ob ein Mietspiegel aus "anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen" erstellt ist - also ob er als ein "qualifizierter" Mietspiegel gilt -, nicht allein deswegen verzichtet werden darf, weil er vom Ersteller als "qualifiziert" bezeichnet wird. Bestreitet ein Mieter das, so muss der Vermieter belegen, dass der Mietspiegel den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Denn die Beweislast dafür habe derjenige, so der BGH, "der sich den Mietspiegel zunutze machen will" - in diesem Fall der Mieter, der die Miete erhöhen wollte. (BGH, VIII ZR 46/12)

Mietspiegel Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass auf die Prüfung, ob ein Mietspiegel aus "anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen" erstellt ist - also ob er als ein "qualifizierter" Mietspiegel gilt -, nicht allein deswegen verzichtet werden darf, weil er vom Ersteller als "qualifiziert" bezeichnet wird. Bestreitet ein Mieter das, so muss der Vermieter belegen, dass der Mietspiegel den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Denn die Beweislast dafür habe derjenige, so der BGH, "der sich den Mietspiegel zunutze machen will" - in diesem Fall der Mieter, der die Miete erhöhen wollte. (BGH, VIII ZR 46/12)

Heizung Stellt ein Mieter fest, dass trotz ausgeschalteter Heizung auch im Winter regelmäßig mehr als 22 Grad Raumtemperatur in seiner Wohnung sind, so kann er die Miete mindern, wenn es nicht möglich ist, zumindest das Schlafzimmer auf 18 Grad herunter zu kühlen. Der Vermieter muss für Abhilfe sorgen, wenn der Raum so warm ist. (AmG Berlin-Lichtenberge, 9 C 274/13)

(bü)
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