WOHNEN & RECHT

Nutzer Kaufen Eltern eine Wohnung und stellen sie ihrer Tochter kostenfrei zur Verfügung, so wird davon ausgegangen, dass die Eltern diese Wohnung "selbst nutzen". Verkaufen sie die Bleibe innerhalb von zehn Jahren, bleibt der erzielte Gewinn daraus steuerfrei. Das gilt aber nicht mehr, wenn die Tochter in dieser Zeit 25 Jahre alt geworden ist, weil dann von einer (unterstellten) Selbstnutzung nicht mehr ausgegangen werden kann. Die Eltern haben den Gewinn aus dem Verkauf zu versteuern. (FG Baden-Württemberg, 8 K 2166/14)

Nutzer Kaufen Eltern eine Wohnung und stellen sie ihrer Tochter kostenfrei zur Verfügung, so wird davon ausgegangen, dass die Eltern diese Wohnung "selbst nutzen". Verkaufen sie die Bleibe innerhalb von zehn Jahren, bleibt der erzielte Gewinn daraus steuerfrei. Das gilt aber nicht mehr, wenn die Tochter in dieser Zeit 25 Jahre alt geworden ist, weil dann von einer (unterstellten) Selbstnutzung nicht mehr ausgegangen werden kann. Die Eltern haben den Gewinn aus dem Verkauf zu versteuern. (FG Baden-Württemberg, 8 K 2166/14)

Betriebskosten Auch wenn alle Wohnungen in einem Mietshaus mit Wasserzählern ausgestattet sind, zählt bei der Betriebskostenabrechnung der Hauptwasserzähler. Zeigt der allerdings einen unrealistisch hohen Wert an, so wird nach den Wohnungszählern abgerechnet. Das Amtsgericht Rheine hält eine Abweichung von mehr als 20 Prozent zwischen Haupt- und Wohnungszählern für unrealistisch. In einem solchen Fall sei die Messtoleranz nicht mehr akzeptabel. (AmG Steinfurt, 10 C 331/14)

(bü)
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