WOHNEN & RECHT

Versicherung Hausratversicherungen zahlen auch Schäden, die nach einem Einbruch geblieben sind und kommen im Regelfall für die notwendigen Reparaturen auf. Dabei sollten geschädigte Hausbesitzer allerdings auf die Beseitigung von "unerheblichen Schönheitsschäden" verzichten. Im konkreten Fall ging es um einen Einbruchdiebstahl, für den der Versicherte rund 1700 Euro für die Erneuerung des Schlafzimmerfensters und einer Terrassentür bekam. Außerdem wurden für zwei weitere Terrassentüren die Reparaturkosten erstattet.

Versicherung Hausratversicherungen zahlen auch Schäden, die nach einem Einbruch geblieben sind und kommen im Regelfall für die notwendigen Reparaturen auf. Dabei sollten geschädigte Hausbesitzer allerdings auf die Beseitigung von "unerheblichen Schönheitsschäden" verzichten. Im konkreten Fall ging es um einen Einbruchdiebstahl, für den der Versicherte rund 1700 Euro für die Erneuerung des Schlafzimmerfensters und einer Terrassentür bekam. Außerdem wurden für zwei weitere Terrassentüren die Reparaturkosten erstattet.

Der Versicherte war mit der "Qualität" der Reparaturen mit Blick auf die Optik nicht einverstanden - scheiterte aber vor dem Oberlandesgericht Hamm mit der Absicht, weitere Reparaturen bezahlt zu bekommen. Die Versicherung müsse lediglich die notwendigen Kosten für den schnellsten, sichersten und zumutbar billigsten Reparaturweg tragen und schulde nur die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (der hier erreicht worden war). (OLG Hamm, 20 U 222/15)

(bü)
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