WOHNEN & RECHT

Tierhaltung Ein Vermieter hat nicht das Recht, in Mietverträgen seinen Mietern (fast) jede Tierhaltung zu untersagen. Im konkreten Fall waren Mieter verpflichtet, dem Vermieter jegliche Tierhaltung "zur Genehmigung" vorzutragen. Nicht erlaubt waren etwa Hunde, Katzen und Kaninchen. Als eine Mieterin sich dennoch einen Hund zulegte, wurde sie von der Vermieterin verklagt. Dies aber ohne Erfolg: Die Klausel im Mietvertrag sei unwirksam, da sie die Mieter unangemessen benachteilige. (AmG Köln, 210 C 26/15)

Tierhaltung Ein Vermieter hat nicht das Recht, in Mietverträgen seinen Mietern (fast) jede Tierhaltung zu untersagen. Im konkreten Fall waren Mieter verpflichtet, dem Vermieter jegliche Tierhaltung "zur Genehmigung" vorzutragen. Nicht erlaubt waren etwa Hunde, Katzen und Kaninchen. Als eine Mieterin sich dennoch einen Hund zulegte, wurde sie von der Vermieterin verklagt. Dies aber ohne Erfolg: Die Klausel im Mietvertrag sei unwirksam, da sie die Mieter unangemessen benachteilige. (AmG Köln, 210 C 26/15)

Kaution Solange ein Vermieter einem Mieter nicht den Nachweis darüber erbringt, wo und in welcher Höhe die zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlte Mietkaution "insolvenzfest" zinsbringend angelegt ist, kann er die Zahlungen des monatlichen Mietzinses einbehalten. Dieses Recht besteht auch dann, wenn der Vermieter zwar den Nachweis über eine Kontostandsbestätigung vorlegt, sich dies aber nicht als ein korrektes Mietkautionskonto zugunsten des Mieters erweist, so das Gericht. (AmG Bremen, 10 C 331/11)

(bü)
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