WOHNEN & RECHT

Telefon Das Landgericht Essen hat entschieden, dass ein defektes Telefonkabel in einer Mietwohnung vom Vermieter schnellstens zu reparieren ist. Sorgt ein solches Kabel dafür, dass eine Mieterin 14 Monate lang weder über das Festnetz telefonieren noch das Internet nutzen kann, so darf sie für diese Zeit zehn Prozent der Miete einbehalten. Tatsächlich gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, dass der Mieter über das Festnetz telefonieren sowie das Internet nutzen kann. (LG Essen, 10 S 43/16)

Telefon Das Landgericht Essen hat entschieden, dass ein defektes Telefonkabel in einer Mietwohnung vom Vermieter schnellstens zu reparieren ist. Sorgt ein solches Kabel dafür, dass eine Mieterin 14 Monate lang weder über das Festnetz telefonieren noch das Internet nutzen kann, so darf sie für diese Zeit zehn Prozent der Miete einbehalten. Tatsächlich gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, dass der Mieter über das Festnetz telefonieren sowie das Internet nutzen kann. (LG Essen, 10 S 43/16)

Miethöhe Bei der Berechnung der Miethöhe für eine Wohnung im Rahmen einer Mieterhöhung kann ein fehlender Balkon als wohnwertmindernd angesehen werden. Das aber nur dann, so das Landgericht Berlin, wenn ein Anbau möglich wäre. Ist das aus baulichen oder rechtlichen Gründen verboten, darf ein fehlender Balkon nicht wohnwertmindernd wirken. Somit kann die anstehende Mieterhöhung etwas größer ausfallen, als das der Fall sein könnte, wenn ein Balkon gebaut werden dürfte. (LG Berlin, 65 S 175/15)

(bü)
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