WOHNEN & RECHT

Stellplatz Ein einzelner Eigentümer kann es nicht durchsetzen, dass in der Tiefgarage der Wohnungseigentumsanlage an seinem Pkw-Stellplatz eine Elektroladestation installiert wird, wenn die Eigentümerversammlung dem nicht zustimmt. Dies nicht einmal dann, wenn er bereit ist, die Kosten für die Herstellung einer Stromzuleitung vom Hausverteiler zur Ladestation alleine zu tragen. (LG München I, 36 S 2041/15)

Stellplatz Ein einzelner Eigentümer kann es nicht durchsetzen, dass in der Tiefgarage der Wohnungseigentumsanlage an seinem Pkw-Stellplatz eine Elektroladestation installiert wird, wenn die Eigentümerversammlung dem nicht zustimmt. Dies nicht einmal dann, wenn er bereit ist, die Kosten für die Herstellung einer Stromzuleitung vom Hausverteiler zur Ladestation alleine zu tragen. (LG München I, 36 S 2041/15)

Gartenzwerge Das Amtsgericht Wiesbaden hat es einer Frau, der ein denkmalgeschütztes Haus zur Hälfte gehört (die andere Hälfte gehört ihrem Bruder), untersagt, auf dem Vordach 40 Gartenzwerge zu platzieren. Hier hatte der Bruder die Zwerge abräumen lassen - die Schwester ging gerichtlich dagegen an. Sie konnte die "richterliche Erlaubnis" zum Aufstellen aber nicht durchsetzen. Denn die Zwerge stellten eine erhebliche Beeinträchtigung denkmalgeschützter Gebäude dar, und schädigten deren "historisches Erscheinungsbild". (AmG Wiesbaden, 93 C 4622/13)

(bü)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort