WOHNEN & RECHT

Maklerprovision Auch wenn ein geplanter Hauskauf nicht zustande kommt, weil die Finanzierung platzt, hat ein vom vermeintlichen Käufer eingeschalteter Makler Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Der Interessent hätte nur dann eine Zahlung abwenden können, wenn es eine entsprechende Klausel in dem Vertrag mit dem Makler gegeben hätte. So musste es ihm jedoch bewusst gewesen sein, dass er das Risiko trägt, wenn seine Finanzierung nicht klappt, entschieden die Richter. (LG Bremen, 9 O 755/14).

Maklerprovision Auch wenn ein geplanter Hauskauf nicht zustande kommt, weil die Finanzierung platzt, hat ein vom vermeintlichen Käufer eingeschalteter Makler Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Der Interessent hätte nur dann eine Zahlung abwenden können, wenn es eine entsprechende Klausel in dem Vertrag mit dem Makler gegeben hätte. So musste es ihm jedoch bewusst gewesen sein, dass er das Risiko trägt, wenn seine Finanzierung nicht klappt, entschieden die Richter. (LG Bremen, 9 O 755/14).

Modernisierung Wird in einer Mietwohnung ein Gas- gegen einen Induktionsherd ausgetauscht, so gilt dies als Modernisierung der Wohnung. Das hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entscheiden. Denn durch einen solchen modernen Induktionsherd wird der Gebrauchswert der Küche nachhaltig erhöht. Im Gegenzug hätten die Mieter für den notwendigen Kauf neuer Töpfe und Pfannen einen Aufwendungsersatzanspruch. In diesem Fall wurde dieser mit 500 Euro beziffert. (AmG Berlin-Schöneberg, 103 C 196/16)

(bü)
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