WOHNEN & RECHT

Eigenbedarf Hat ein Vermieter eine Wohnung öffentlich zum Kauf angeboten, so muss der Mieter Interessenten empfangen. Er darf allerdings während der Besichtigung darauf hinweisen, dass er eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters nicht klaglos hinnehmen werde. Der Vermieter darf deshalb keine fristlose Kündigung aussprechen. (AmG Saarbrücken, 3 C 498/15)

Eigenbedarf Hat ein Vermieter eine Wohnung öffentlich zum Kauf angeboten, so muss der Mieter Interessenten empfangen. Er darf allerdings während der Besichtigung darauf hinweisen, dass er eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters nicht klaglos hinnehmen werde. Der Vermieter darf deshalb keine fristlose Kündigung aussprechen. (AmG Saarbrücken, 3 C 498/15)

Reservierung Vereinbart ein Kaufinteressent einer Immobilie mit dem beauftragten Makler eine Überlegungsfrist, darf dafür keine Reservierungsgebühr erhoben werden. In dem verhandelten Fall ging es um eine Summe von 930 Euro. Das Landgericht Berlin wertete die Gebühr als eine Einnahme ohne Gegenleistung; denn der Eigentümer der Immobilie habe unabhängig von der Reservierung durch den Makler jederzeit das Recht, die Wohnung an einen anderen Interessenten zu verkaufen. Dass die Gebühr mit dem Kaufpreis verrechnet werde, ändere nichts an der Unwirksamkeit der Gebühr. (LG Berlin, 15 O 152/16)

(bü)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort