WOHNEN & RECHT

Fürsorgepflicht Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Mieter grundsätzlich eine "Schutz- und Fürsorgepflicht" für die Mietwohnung übernimmt. Es gehört also zu seinen Pflichten, dass er die Wohnung nicht aktiv beschädigen darf. Andererseits muss er drohende Schäden - im Rahmen seiner Möglichkeiten - vermeiden beziehungsweise abwenden. Drohe durch den Schmutz objektiv ein konkreter Schaden, so sei das nicht mit einem geringen persönlichen Sauberkeitsempfinden zu entschuldigen. (AmG Frankfurt am Main, 33 C 2261/15)

Fürsorgepflicht Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Mieter grundsätzlich eine "Schutz- und Fürsorgepflicht" für die Mietwohnung übernimmt. Es gehört also zu seinen Pflichten, dass er die Wohnung nicht aktiv beschädigen darf. Andererseits muss er drohende Schäden - im Rahmen seiner Möglichkeiten - vermeiden beziehungsweise abwenden. Drohe durch den Schmutz objektiv ein konkreter Schaden, so sei das nicht mit einem geringen persönlichen Sauberkeitsempfinden zu entschuldigen. (AmG Frankfurt am Main, 33 C 2261/15)

Klimaanlage Will ein Eigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage an der Außenfassade eine Klimaanlage anbringen lassen, bedarf es der Zustimmung aller Eigentümer, da es sich um eine "bauliche Maßnahme" handelt und nicht um eine Modernisierung. Denn damit wird "keine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes oder eine Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse" erreicht. (LG Frankfurt am Main, 2/13 S 186/14)

(bü)
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