WOHNEN & RECHT

Mietrecht Mietern ist zu empfehlen, beim Einzug in eine neue Wohnung Fotos vom Zustand der Türen und Co. zu machen, um sich gegebenenfalls davor zu schützen, beim Auszug für Reparaturarbeiten in Anspruch genommen zu werden. Oder sie lassen sich im Übernahmeprotokoll bestätigen, welche Fehler in den Räumen vorliegen, um nicht beim Auszug Schwierigkeiten beim Nachweis zu haben, dass zerkratzte Türen nicht während ihrer Mietzeit entstanden sind. (AmG Saarbrücken, 120 C 12/16)

Mietrecht Mietern ist zu empfehlen, beim Einzug in eine neue Wohnung Fotos vom Zustand der Türen und Co. zu machen, um sich gegebenenfalls davor zu schützen, beim Auszug für Reparaturarbeiten in Anspruch genommen zu werden. Oder sie lassen sich im Übernahmeprotokoll bestätigen, welche Fehler in den Räumen vorliegen, um nicht beim Auszug Schwierigkeiten beim Nachweis zu haben, dass zerkratzte Türen nicht während ihrer Mietzeit entstanden sind. (AmG Saarbrücken, 120 C 12/16)

Baurecht Auch wenn der Bauvorbescheid einer Kommune für ein fünfgeschossiges Mehrfamilienhaus mit insgesamt sechs Wohnungen und Stellplätzen positiv ausfällt, kann ein Nachbar den Bau des Hauses vorerst verhindern. Dass gelte jedenfalls dann, wenn das "so dimensionierte Vorhaben aufgrund der Erschließungssituation zu einer Überschreitung gebietstypischer Verkehrsstörungen" führen könne, die für den Nachbarn "bei Abwägung aller Belange nicht zumutbar" sind. (VwG Koblenz, 1 K 322/17)

(bü)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort