Wohnfläche ist entscheidend

Verteilerschlüssel für Heizkosten wird einmalig festgelegt.

Bei Betriebskostenabrechnungen stellt sich oft die Frage: Wie werden die Kosten, die für das ganze Haus angefallen sind, auf die einzelnen Mietparteien richtig verteilt? Für die Heizkosten schreibt nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) eine Verordnung vor, dass mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch verteilt werden müssen.

Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden nach einem verbrauchsunabhängigen Maßstab verteilt, meistens nach Quadratmetern, also der Wohnfläche. Den konkreten Aufteilungsmaßstab legt der Vermieter einmalig fest. Ändern kann er die Aufteilung nur ausnahmsweise.

Bei älteren Gebäuden, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllen, ist laut Mieterbund eine Aufteilung von 70 Prozent nach Verbrauch und 30 Prozent nach Wohnfläche zwingend vorgeschrieben. Grundsteuer, Hausmeister, Versicherungen, Gartenpflege, Hausreinigung oder Aufzug werden entweder nach Wohnfläche oder nach Personenzahl auf die Mieter im Haus verteilt. Entscheidend ist immer, was im Mietvertrag steht. Fehlt die Regelung, gilt die Wohnfläche als richtiger Verteilerschlüssel.

(tmn)
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