Hintergrund Wohngeld gibt es nur auf Antrag

Seit Anfang des Jahres gilt ein neues Gesetz - es gibt künftig mehr Geld.

Seit dem 1. Januar gilt ein neues Wohngeldgesetz. Das bedeutet, es gibt mehr Wohngeld als bisher. Wohngeld gibt es aber nur auf Antrag. Es wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Wer seinen Wohngeld-Antrag erst im Februar stellt, verschenkt möglicherweise den staatlichen Zuschuss für einen Monat. Deshalb sollte der neue Wohngeldantrag noch im Januar gestellt werden, empfiehlt der Deutsche Mieterbund (DMB).

Zuständig für den Antrag ist die Wohngeldstelle, die es bei jeder Stadt- oder Gemeindeverwaltung gibt. Hier stehen auch die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung. Wer bisher schon Wohngeld erhalten hat und die Voraussetzungen dafür weiter erfüllt, bekommt automatisch das erhöhte Wohngeld. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, deren monatlichem Gesamteinkommen und der Miete einschließlich der kalten Nebenkosten. Heiz- und Warmwasserkosten bleiben außen vor. Die tatsächlichen Wohnkosten werden aber nicht unbedingt in voller Höhe berücksichtigt. Es gibt gesetzlich vorgegebene Höchstbeträge.

(tmn)
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