Tipps Wohnrecht im Überblick

Beim Wohnrecht ändert sich regelmäßig etwas. Was Sie zum Thema Kameraüberwachung und Fahrradkeller wissen müssen.

Tipps: Wohnrecht im Überblick
Foto: Maksim Kabakou /Shutterstock.com

Kameraüberwachung In einer Wohnungseigentumsanlage ist ein Eigentümer nicht berechtigt, in seinem Pkw eine Kamera zu installieren, die per Bewegungsmelder automatisch auslöst und Aufzeichnungen anderer Kraftfahrzeuge oder Personen anfertigt, die sich dem Stellplatz des Eigentümers nähern, aber sich noch auf der Gemeinschaftsfläche der Tiefgarage aufhalten. Damit verletzt er unter anderem das Persönlichkeitsrecht betroffener Personen. (AmG Hamburg-Barmbek, 880 C 9/16)

Fahrradkeller Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Vermieter nicht die Miete erhöhen darf, wenn er einen kleinen "abschließbaren Fahrradabstellraum" zur Verfügung stellt, in den die knapp 30 Parteien zwölf bis 15 Räder abstellen können. Dies ist kein den Wohnwert erhöhendes Merkmal. Im Gegensatz dazu darf er mehr Miete nehmen, wenn er die Wohnungen mit "wandhängenden WCs" und Strukturheizkörpern als Handtuchwärmer ausstattet, entschied das Gericht. (LG Berlin, 67 S 375/16)

(bü)
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