Tipps Wohnrecht im Überblick

Beim Wohnrecht ändert sich regelmäßig etwas. Was Sie zu Stromanbietern und Besichtigungen wissen müssen.

Tipps: Wohnrecht im Überblick
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Stromanbieter Auch wenn ein Stromanbieter online einen besonders günstigen Tarif anbietet, dafür aber nur die Bezahlmöglichkeit über das SEPA-Lastschriftmandat zulässt, kann der Kunde verlangen, seine Stromrechnungen auf andere Weise bezahlen zu können. Das hat das Oberlandesgericht auf Klage einer Verbraucherzentrale entschieden. Jeder Kunde müsse in jedem gewählten Tarif wenigstens eine Möglichkeit haben, ohne dafür Kosten aufwenden zu müssen, so die Richter. (OLG Köln, 6 U 146/16)

Besichtigung Beanstanden Mieter Mängel in ihrer Wohnung, so bestimmen nicht sie, wer die Reklamationen in Augenschein nimmt, sondern der Vermieter - gegebenenfalls der für den Vermieter tätige Verwalter. Sind die Mieter damit nicht einverstanden und verlangen sie, dass ausschließlich ein Handwerker "besichtigen" dürfe, so kann ihnen fristlos gekündigt werden. Das Amtsgericht sah in der Weigerung eine "schwerwiegende, schuldhafte Vertragsverletzung". (AmG Berlin-Pankow-Weißensee, 3 C 190/16)

(bü)
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