Zulässigkeit der Bebauung prüfen

Nicht genehmigte Immobilien können für den Käufer Ärger bedeuten.

Manche Immobilien bergen böse Überraschungen. Unter anderem dann, wenn die Immobilie nicht umfassend genehmigt und die Bebauung damit unzulässig ist. "Sei es der nachträgliche Dachgeschossausbau oder die Garagenerweiterung: Für alle baulichen Maßnahmen müssen gültige Baugenehmigungen vorliegen", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Tim Banerjee (Banerjee & Kollegen).

Falle dies den Behörden auf, kann ein Rückbau oder auch eine Schadensersatzforderung der öffentlichen Hand die Folge sein. "Das gilt es natürlich zu verhindern. Zum einen ist dies durch eine genaue Prüfung der Unterlagen vor der Vertragsunterzeichnung möglich, zum Beispiel durch einen Gutachter", sagt Banerjee. Potenzielle Risiken sollten offen beim örtlichen Bauamt angesprochen und gegebenenfalls durch den Verkäufer beseitigt werden. Ebenso sei eine Kaufpreisreduktion möglich.

Komme es nach Vertragsunterzeichnung zum Streit mit der Kommune, kann eine Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Schadensersatz zu Lasten des Verkäufers drohen, wenn sich der Käufer subjektiv oder objektiv getäuscht fühlt oder wurde. "Dafür ist dann in der Regel anwaltliche Begleitung notwendig", so Banerjee.

(ppe)
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