Arbeiten trotz Krankschreibung

Auch mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt dürfen Berufstätige ins Büro. "Ob ich arbeitsfähig bin oder nicht, entscheide ich selbst", sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Selbst wenn der Arzt der Meinung ist, dass Arbeiten die Gesundheit beeinträchtigt, liegt die Entscheidung beim Mitarbeiter. Auch der Arbeitgeber könne dann nicht sagen: "Du bist krankgeschrieben, ich lasse dich jetzt hier nicht rein." Ob Berufstätige wirklich krank zur Arbeit gehen sollten, ist eine andere Frage.

(tmn)
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