Arbeitgeber muss für Pausenraum sorgen
In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern hat der Arbeitgeber die Pflicht, einen Pausenraum einzurichten. Beschäftigte müssen es deshalb nicht hinnehmen, wenn sie zum Beispiel auf der Station essen sollen.
02.05.2015
, 07:18 Uhr
Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Unter Umständen muss ein Pausenraum sogar bei weniger Beschäftigten zur Verfügung stehen - etwa wenn es Sicherheits- oder Gesundheitsgründe gibt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Mitarbeiter körperlich schwer arbeiten müssen oder Dritte ständig Zugang zur Firma haben und deshalb ein Rückzugsort geboten ist.