Arbeitnehmer haben Anrecht auf Eingliederung

Wenn Beschäftigte längere Zeit krank waren, muss ihnen der Arbeitgeber bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz unter die Arme greifen. Ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement stehe jedem Beschäftigten zu, viele wüssten das aber gar nicht, sagt Stephan Weiler, Vorstandsmitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM).

Wer insgesamt sechs Wochen innerhalb eines Jahres krank ausfällt, hat einen Anspruch auf Eingliederung. Dabei zählen die jeweils vorangegangenen zwölf Monate, nicht das Kalenderjahr. Die Fehltage müssen außerdem nicht am Stück angefallen sein. Sind Mitarbeiter lange krank, muss der Arbeitgeber selbst aktiv werden und Maßnahmen vorschlagen - zumindest laut Gesetz. Ergreift er nicht die Initiative, können sich Angestellte selbst an ihren Betrieb wenden. Ansprechpartner sind zum Beispiel der Betriebsarzt oder Betriebsrat.

(tmn)
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