Arbeitslosengeld darf aufgebessert werden
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann sich etwas dazuverdienen. Der Nebenverdienst ist aber auf 165 Euro pro Monat beschränkt, sonst wird die staatliche Unterstützung anteilig gekürzt. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer München hin.
28.05.2016
, 08:28 Uhr
Außerdem muss die Beschäftigungsdauer unter 15 Stunden pro Woche liegen. Ob man den Nebenverdienst als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer erwirbt, spielt den Angaben zufolge keine Rolle.