Arbeitslosengeld darf aufgebessert werden

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann sich etwas dazuverdienen. Der Nebenverdienst ist aber auf 165 Euro pro Monat beschränkt, sonst wird die staatliche Unterstützung anteilig gekürzt. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer München hin.

Außerdem muss die Beschäftigungsdauer unter 15 Stunden pro Woche liegen. Ob man den Nebenverdienst als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer erwirbt, spielt den Angaben zufolge keine Rolle.

(tmn)
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