Klauseln in Verträgen sind unwirksam Arbeitnehmer müssen ihr Gehalt nicht verschweigen

Berlin · Arbeitnehmer dürfen nicht daran gehindert werden, mit Kollegen über ihr Gehalt zu sprechen. Entsprechende Klauseln in ihrem Arbeitsvertrag, die die Höhe der Vergütung zum Geheimnis erklären, sind unwirksam.

"Das verletzt Persönlichkeitsrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung", sagt Rechtsanwalt Hans-Georg Meier. Entsprechende Klauseln enthalten zum Beispiel Formulierungen wie "Sie sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Dazu gehört auch die Höhe der Vergütung".

Den wenigsten sei beim Unterschreiben des Vertrags bewusst, dass solche Verschwiegenheitsklauseln in fast allen Fällen nicht gültig sind. Die Einschränkungen entfalteten trotzdem ihre Wirkung: "Die meisten halten sich daran, weil es da so steht", erklärt Meier.

Es gebe nur wenige Ausnahmen, bei denen der Beschäftigte tatsächlich nicht über sein Gehalt sprechen dürfen. "Zum Beispiel, wenn jemand eine herausgehobene Position einnimmt oder ein spezielles Produkt verantwortet:Dann kann das Gehalt in bestimmten Fällen Gegenstand einer betrieblichen Kalkulation sein, von denen Wettbewerber nichts wissen sollen." In diesem Fall kann die Höhe des Gehalts zum Betriebsgeheimnis werden.

(dpa)
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