217 C 469/98 Auszugsprotokoll zählt

Haben Vermieter und ausziehender Mieter ein Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben, in dem bescheinigt wird, dass die Wohnung "ordnungsgemäß" übergeben worden ist, kann der Besitzer der Wohnung nicht nachträglich Schadenersatz fordern für Schäden, die er erst später entdeckt, entschied das Amtsgericht Köln.

(Az.: 217 C 469/98) </p>

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