Urteil Brustimplantate kein Hindernis für Polizeieinsatz

Berlin · Brustimplantate sind einem Gerichtsurteil zufolge kein Grund, einer Polizistin den Einsatz in Schutzmontur zu verwehren.

Skandal um PIP-Brustimplantate
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Das Verwaltungsgericht Berlin gab einer Polizeianwärterin recht, die sich für die Schutzpolizei beworben hatte. Laut Gericht hatte der Polizeipräsident dies abgelehnt. Die Implantate in der Brust begründeten ihre "gesundheitliche Nichteignung".

Das Tragen der Schutzkleidung und der damit verbundene Druck berge das Risiko einer krankhaften Vermehrung des Bindegewebes. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. (Ak: VG 7 K 117.13)

(epd)
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