Urteil Diskriminierung in Stellenausschreibungen?

Nürnberg · Ist in einer Stellenausschreibung von einem "jungen motivierten Team" die Rede, diskriminiert das keine älteren Bewerber. Das hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden (Az.: 2 Sa 574/11). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

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Foto: ddp, ddp

Ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann dagegen vorliegen, wenn ein Arbeitgeber nach jungen Arbeitnehmern sucht. In dem Fall hatte sich ein Buchhalter bei einem Autohaus beworben. In der Stellenausschreibung stand: "Wir bieten einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem jungen motivierten Team."

Der Mann bewarb sich und bekam eine Absage. Nun verlangte er von der Firma eine Entschädigung und Schadensersatz. Denn die Formulierung "junges Team" diskriminiere ältere Menschen.

Bewerbung war der Grund zur Absage

Die Richter sahen das anders. In der Stellenanzeige werde die Struktur der Belegschaft des Arbeitgebers beschrieben. Eine Diskriminierung liege nur vor, wenn ein Arbeitgeber explizit nach jungen Arbeitnehmern suche.

Der Grund in der Absage sei außerdem eher in der Bewerbung selbst zu finden: Das Anschreiben nehme nämlich überhaupt keinen Bezug auf den möglichen Arbeitgeber. Zudem bezeichne der Mann in der Betreffzeile die Stelle als die eines "Bilanzbuchhalters". Gesucht werde aber ein Finanzbuchhalter.

(dpa)
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