Urteil "Headhunter" - nur bei Erfolg Honorar

Paderborn · Ohne erfolgreichen Abschluss haben Firmen zur Vermittlung von Führungskräften, so genannte "Headhunter", keinen Honoraranspruch. Mit dieser Begründung wies das Landgericht Paderborn die Klage einer Hamburger Agentur gegen ein Paderborner Unternehmen ab, das die Agentur mit der Besetzung vakanter Posten beauftragt hatte. Von sieben freien Stellen konnten die Headhunter nur eine besetzen, verlangten aber die vollständige Bezahlung für Kandidatenauswahl und Beratertätigkeit. Nach Auffassung des Gerichts ähnelt die Tätigkeit von Headhuntern der von Maklern und sei deshalb rein erfolgsabhängig zu honorieren.

(Landgericht Paderborn, 4 O 426/02).

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