Urteil Längerer Kündigungsschutz für Langzeit-Beschäftigte ist rechtens
Erfurt · Dass sich Kündigungsfristen für Beschäftigte mit der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit verlängern, diskriminiert jüngere Mitarbeiter nicht. Weil langjährig beschäftigte Arbeitnehmer "naturgemäß älter" sind als jüngere, verstoßen gestaffelte Kündigungsfristen nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, wie das Bundesarbeitsgericht verkündeten Urteil entschied.
Der Klägerin im Ausgangsfall war nach rund dreieinhalb Jahren Aushilfstätigkeit auf einem Golfplatz gekündigt worden. Der Arbeitgeber hielt dabei mit Blick auf die Beschäftigungsdauer die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des Kalendermonats ein. Die Klägerin forderte jedoch die längst mögliche Kündigungsfrist von sieben Monaten für langjährig Beschäftigte und begründete dies mit dem Verbot der Altersdiskriminierung.
Das Gericht wies dies nun zurück. Die gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfristen für länger beschäftigte und damit betriebstreue Arbeitnehmer diene "dem rechtmäßigen Ziel", älteren Arbeitnehmern einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren. Gestaffelte Kündigungsfristen seien deshalb keine Diskriminierung wegen des Alters.